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SUMMARY:Webinar ” Souveräne Clouds – Welche Kriterien sind anzulegen? Wie ist das Verhältnis zur DS-GVO?”
DESCRIPTION:Ganz herzlich laden wir Sie zu einem weiteren Webinar am Donnerstag, 21.09.2023 von 11:00-13:30 Uhr ein.\nDas Angebot an Sovereign Clouds nimmt zu. Das Leistungsspektrum ist nicht einheitlich und nicht standardisiert. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben als Datenschutzkonferenz das Positionspapier „Kriterien für Souveräne Clouds“ und damit die Diskussion um die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf eine neue Ebene gehoben. Ändern sich damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Cloud Services oder geht es „nur“ um das Begriffsverständnis der Datenschutzkonferenz zu Souveränen Clouds? Wie verbindlich sind die Kriterien in dem Positionspapier?\nIn dem Webinar wird die datenschutzrechtliche Grundlage für die Nutzung von Cloud Services dargestellt. Anschließend werden – darauf aufbauend – die „Kriterien für Souveräne Clouds“ der Datenschutzkonferenz erläutert. Wir freuen uns, hierfür Frau Dr. h.c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und diesjährige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, gewonnen zu haben. Sie hat maßgeblich an der Entwicklung der Kriterien für Souveräne Clouds der Datenschutzkonferenz mitgewirkt.\nAgenda:\n– Vortrag: Datenschutzrechtliche Anforderungen an Cloud Services, Dr. Jens Eckhardt, Vorstand (Recht) EuroCloud Deutschland_eco e.V.\n– Vortrag: Kriterien für Souveräne Clouds, Dr. h.c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein\n– Möglichkeit zur Diskussion\nUnsere Experten in diesem Webinar sind Dr. Jens Eckhardt sowie Dr. h.c. Marit Hansen.\nSie haben Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich bitte unter folgendem Link an.\nZu den Referenten:\nDr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt & Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance-Officer (TÜV), Mitglied des Vorstands von EuroCloud und Partner bei dmp Derra, Meyer & Partner PartG mbB. Seit 2001 berät er bundesweit nationale und internationale Unternehmen zu den Themen Datenschutz, Informationstechnologie, Telekommunikation und Marketing. Die Beratung umfasst die gerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden, insbesondere im Datenschutz, die strategische Beratung bei der Einführung neuer Systeme, die Bewertung von bestehenden Systemen, das Outsourcing sowie die Vertragsgestaltung.\nDr. h.c. Marit Hansen ist seit 2015 die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und leitet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Zuvor war sie sieben Jahre lang stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz. Im Jahr 2023 ist Marit Hansen die Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder (DSK). Marit Hansen ist Mitglied im Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) sowie in der Ad-Hoc Working Group on Data Protection Engineering der ENISA. Im April 2020 erhielt sie die Ehrendoktorwürde der Universität Karlstad, Schweden.\n \n
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