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SUMMARY:Webinar „Auftragsverarbeitung: Prüfung der datenschutzrechtlichen Gestaltung!“
DESCRIPTION:Ganz herzlich laden wir Euch zu einem weiteren Webinar ein am Dienstag, 29. November 2022, von 10:00 – 12:00 Uhr.\nUm was geht es?\nDie Einbindung von Cloud-Diensten erfolgt datenschutzrechtlich typischerweise als Auftragsverarbeitung. Diese erfordert eine dem Art. 28 DS-GVO entsprechende Vereinbarung. Immer wieder brandet unterschiedliche Kritik an einer nicht ausreichenden Gestaltung auf. \nUnter Federführung der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA) auf eine Checkliste zur Prüfung verständigt und wenden diese in der Praxis an. Mit der Checkliste erfolgt faktisch auch eine Konkretisierung der Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden an eine Auftragsvearbeitung.\nAuch die Nutzer von Cloud-Services werden diese Checkliste bei der Bewertung der Einbindung von Cloud-Service berücksichtigen. Hierauf müssen die Anbieter und vor allem auch die die Cloud Natives vorbereitet sein. Die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, dass bereits das latente Risiko einer Übermittlung in die USA einen nicht zu rechtfertigenden Drittlandtransfer darstellt, hat für Aufregung gesorgt.\nAuch wenn das OLG Karlsruhe diese Entscheidung bereits korrigiert hat, ergeben sich Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Vereinbarung einer Auftragsverarbeitung. \nDas Webinar zeigt auch die Auswirkungen dieser Entscheidungen für die Praxis auf! \n– Ausgangspunkt der Prüfung: Rechtsrahmen der Auftragsverarbeitung\n– Inhalte einer Auftragsverarbeitung – Was muss, was kann, was soll?\n– Anforderung aus der Checkliste der Aufsichtsbehörden zur Auftragsverarbeitung\n– Konsequenzen zum Drittlandtransfer infolge der Vergaberechtsrechtsprechung\nAls Referenten für das Webinar konnten wir Dr. Jens Eckhardt gewinnen.\nSie haben Interesse an einer Teilnahme? Hier geht es zur Anmeldung ( https://register.gotowebinar.com/register/9905926312999952 )\nZum Referenten:\nDr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Seit 20 Jahren hält er regelmäßig Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Zudem ist er Mitglied des Vorstands des EuroCloud Deutschland_eco e.V.\n \n\n
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